POS bei Kindern

Wenn ein Kind unter einem POS leidet, so hat es gesetzlichen Anspruch auf Versicherungsleistungen der IV. Das POS ist ein sog. "Geburtsgebrechen" (GgV 404). Das POS muss vor dem 9. Geburtstag diagnostiziert und behandelt worden sein.

Vorgehen bei der IV-Anmeldung

Die Anmeldung bei der IV muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Sie müssen das Formular "Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen für Versicherte vor dem 20. Altersjahr" ausfüllen.

Im Wesentlichen sind die Personalien anzugeben und in eigenen Worten die Schwierigkeiten des Kindes kurz zu beschreiben. Beschreiben Sie die Schwierigkeiten so, wie Sie sie erleben.

Die neuropsychologische Abklärung stellt fest, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung des POS'durch die IV erfüllt sind.

Voraussetzungen:

  • Diagnosestellung vor dem 9. Geburtstag
  • Therapie vor dem 9. Geburtstag
  • normale Intelligenz
  • keine schwere Hirnerkrankung oder -verletzung
  • keine frühkindliche Verwahrlosung, die ursächlich für die Symptome ist
  • Weiter müssen bestimmte neuropsychologische Teilleistungsschwächen vorliegen, die durch eine neuropsychologische Abklärung festgestellt werden können (u.a. Störungen des Erfassens und Erkennens, Gedächtnis- und Merkfähigkeitsstörungen, Konzentrationsstörungen).

Kosten

Bei Kindern werden die Kosten für die neuropsychologische Abklärung von der IV zu 100% übernommen, sofern das POS von der IV anerkannt wird.